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ALPENFLIMMERN Kurzfilmwettbewerb

Unter neuem Namen und als Bestandteil des ALPENFLIMMERN Filmfestival Zugspitz Region findet der diesjährige Kurzfilmwettbewerb in noch größerem Rahmen statt.


Einreichung bis 16. Juni 2023


Mit dem ALPENFLIMMERN Kurzfilmwettbewerb bieten wir allen Filmemachern der Zugspitz Region aber auch denen die Kurzfilme in und über unsere Region produzieren die Chance ein Teil des ALPENFLIMMERN Filmfestivals Zugspitz Region zu sein.

Die eingegangenen Filme werden einer unabhängigen Jury vorgelegt. Diese ermittelt eine Filmauswahl, die als Wettbewerbsbeiträge bei allen sechs Open Air Kino Veranstaltungen gezeigt werden. Das Publikum stimmt an jedem Abend über die Beträge ab. Der Film mit den insgesamt meisten Publikumsstimmen wird am 29. Juli 2023 mit dem SPITZENFILM Publikumspreis geehrt. Am gleichen Abend kürt die Fachjury ihren Favoriten mit dem SPITZENFILM Jurypreis.

Bereits in den vergangenen drei Jahren wurde im Rahmen des Werdenfelser Kurzfilmwettbewerbs jedes Jahr Filmpreise an die Macher herausragender Kurzfilme vergeben. Dieses Jahr findet der Wettbewerb erstmals als integrativer Bestandteil des ALPENFLIMMERN Filmfestivals im Juli 2023 statt.


Jetzt bewerben und von folgenden Vorteilen profitieren:

  • Chance auf ein Preisgeld von je 500€ für die Gewinner des SPITZENFILM Jury- und Publikumspreises
  • Einladung zum ALPENFLIMMERN Vorglühen am 2. Juli 2023 mit Nominierung der Filme des Publikumspreises sowie tollen Möglichkeiten zum Networking mit allen Wettbewerbsteilnehmern, Akteuren des Festivals und den Mitgliedern der Jury.
  • Vorstellung der nominierten Filme bei sechs Open Air Veranstaltungen im ganzen Landkreis.
  • Freien Eintritt für alle nominierten Filmemacher + 1 Begleitperson bei allen sechs Veranstaltungen.
  • Präsentation der Gewinnerfilme in den Festival Partner Kinos “Hochland Kino” und “Kino im Griesbräu”.

Infos zur Teilnahme

Wer kann mitmachen?
Mitmachen können alle Personen oder Gruppen mit Leidenschaft für das Filmemachen: ob erfahrene Filmemacherinnen und Filmemacher, Nachwuchsfilmerinnen und Nachwuchsfilmer, Hobbyfilmerinnen und Hobbyfilmer oder Schülerinnen und Schüler.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Voraussetzung ist ein Bezug zur Zugspitz Region:

  • der/die Filmemacherinnen und Filmemacher oder Protagonistinnen und Protagonisten stammen aus der Zugspitz Region
  • der Inhalt des Films nimmt Bezug zur Zugspitz Region
  • mindestens 80% der Handlung des Films spielt sich in der Zugspitz Region ab

Genres: Fiktion, Dokumentarfilm oder Sonstige (z.B. Musikfilm, Animation…) Keine Werbefilme, kommerzialisierten Imagefilme oder private Urlaubsvideos.

Filmlänge: bis 8 Minuten

Berechtigung: Einreichberechtigt sind Produktionen aus den Jahren 2022 und 2023

Einreichformat: DVD, mp4 Datei auf Stick oder als Download-Link

Vorführformat: ProRes 4:2:2 HQ 1080p – 50 fps oder DNX HQ 1080p – 50 fps

Einreichgebühr: keine


Details zur Einreichung

Die Filme müssen mit dem ausgefüllten Anmeldeformular bis spätestens 16. Juni 2023 bei der Zugspitz Region GmbH vorliegen. Beiträge, die nach Fristende eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Einreichung an: Zugspitz Region GmbH, Kurzfilmwettbewerb, Burgstr. 15, 82467 Garmisch-Partenkirchen oder digital an kreativ@zugspitz-region.de.

Wichtig: Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen sowie das Anmeldeformular!


Weitere Information auf der Festival Website

Weitere Informationen zu den Jurymitgliedern und Vorjahressieger des Wettbewerbs sowie zu den Veranstaltungen des Festivals unter der offiziellen ALPENFLIMMERN Filmfestival Zugspitz Region Website

kultur kreativwirtschaft zugspitz region plakat kurzfilmwettbewerb2023

In Kooperation mit

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